Auto abmelden in Hannover
Die Abmeldung heißt amtlich Außerbetriebsetzung. Sie brauchen sie vor der Verschrottung, bei längerer Standzeit oder wenn Sie das Fahrzeug verkaufen und der Käufer es nicht sofort übernimmt.
Kosten und Unterlagen
ab 34,60 €
Enthält Amtsgebühr, Material und unsere Servicegebühr von 29,00 €. Alle Posten einzeln
Das brauchen Sie
- •Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- •Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- •Kennzeichen (beide Schilder)
- •Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- •Unterschriebene Vollmacht (erhalten Sie von uns fertig zugeschickt)
Alle Fahrzeugpapiere benötigt die Zulassungsstelle im Original. Fotos oder Scans kann sie nicht annehmen — die Papiere holen wir bei Ihnen ab oder Sie bringen sie vorbei.
Die Schilder müssen mit
Die Kennzeichen werden bei der Außerbetriebsetzung entstempelt — die Plakette wird physisch entwertet. Beide Schilder müssen deshalb vorliegen, eine Kopie oder ein Foto genügt nicht.
Sind die Schilder verloren oder gestohlen, ist eine Verlustanzeige nötig; die Zulassungsstelle verlangt dann in der Regel eine Versicherung an Eides statt. Sagen Sie uns vorher Bescheid, wenn das Ihr Fall ist.
Was mit Steuer und Kennzeichen passiert
Die Kfz-Steuerpflicht endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet. Auch die Versicherung sollten Sie informieren — sie stellt das Fahrzeug beitragsfrei oder beendet den Vertrag.
Ihr Kennzeichen bleibt nach der Abmeldung für zwölf Monate für Sie reserviert. Wollen Sie dasselbe Kennzeichen später wieder nutzen, sollten Sie diese Frist im Blick behalten.
Woran es oft scheitert
- Verkauf ins Ausland ist keine Abmeldung
- Wer sein Fahrzeug ins Ausland verkauft, muss es vorher hier außer Betrieb setzen. Sonst laufen Steuer und Halterhaftung weiter — mitunter jahrelang.
- Abgemeldet und trotzdem fahren
- Nach der Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Für die Fahrt zum Käufer oder zur Werkstatt brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
- Nur Teil I mitgebracht
- Für die Außerbetriebsetzung wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil II gebraucht. Der Fahrzeugbrief liegt oft im Ordner zu Hause statt im Handschuhfach.
Zuständige Zulassungsbehörde
Für alle Fahrzeuge in Stadt und Region ist die Region Hannover zuständig, nicht die Landeshauptstadt. Hauptstelle ist das 32.22 – Team KFZ Zulassungsangelegenheiten in der Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover; dazu kommen Außenstellen in den Kommunen der Region. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist kein Zutritt möglich.
Wir sind ein privater Dienstleister und handeln als Bevollmächtigte gegenüber der Behörde — wir sind nicht die Zulassungsstelle und gehören nicht zur Verwaltung.
Sollen wir das übernehmen?
Sie geben uns die Unterlagen und eine unterschriebene Vollmacht, den Rest erledigen wir. Anfrage in zwei Minuten, unverbindlich und kostenlos.
