Schnellzulassung Hannover

Häufige Fragen

Wenn Ihre Frage hier nicht steht, rufen Sie an — das geht schneller, als weiterzulesen.

Muss ich selbst zur Zulassungsstelle?

Nein. Sie geben uns die Unterlagen und eine unterschriebene Vollmacht — das fertige Formular schicken wir Ihnen zu. Den Behördengang übernehmen wir.

Wie lange dauert das?

Wir geben Ihren Vorgang am nächsten Werktag ab. Wie schnell die Zulassungsstelle ihn bearbeitet, liegt nicht bei uns — deshalb nennen wir keine feste Zahl. Sobald wir Kennzeichen und Papiere haben, melden wir uns noch am selben Tag.

Was kostet das insgesamt?

Unsere Servicegebühr beträgt 55,00 € für An-, Um- und Wiederzulassung, 39,00 € für die reine Adressänderung und 29,00 € für die Abmeldung. Dazu kommen die Amtsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie Kennzeichen und Plakette. Diese Posten reichen wir unverändert weiter. Der Rechner auf der Startseite zeigt Ihnen den Endpreis mit jedem Posten einzeln.

Kann ich das nicht selbst online über i-Kfz erledigen?

Oft ja — und dann ist es günstiger. Seit September 2023 laufen An-, Um-, Wieder- und Abmeldung über das Portal i-Kfz. Sie brauchen dafür einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion samt PIN, die AusweisApp oder ein Kartenlesegerät, und die verdeckten Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Stempelplakette müssen unversehrt sein. Wenn das auf Sie zutrifft und Sie die Zeit haben: machen Sie es selbst. Wir sind für die Fälle da, in denen es nicht geht — freigerubbelte oder fehlende Sicherheitscodes, ältere Fahrzeuge, kein freigeschalteter Online-Ausweis — oder wenn Sie es schlicht nicht selbst machen möchten.

Ich will ein Auto in einer anderen Stadt kaufen — bekomme ich vorher ein Kurzzeitkennzeichen?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Ein Kurzzeitkennzeichen wird auf ein bestimmtes Fahrzeug zugeteilt; die Behörde trägt die Fahrgestellnummer ein. Wir brauchen dafür den Fahrzeugbrief und den gültigen HU-Bericht — das Fahrzeug muss Ihnen also bereits gehören. Für die Fahrt zur Besichtigung geht es nicht. Wenn das Auto noch angemeldet ist, brauchen Sie ohnehin keins: Beim Kauf geht der Versicherungsvertrag auf Sie über, und Sie fahren mit den vorhandenen Kennzeichen nach Hause. Ist es bereits abgemeldet, holen wir das Kurzzeitkennzeichen hier in Hannover, sobald Sie die Papiere haben.

Holen Sie ein Auto ab, das ich woanders gekauft habe?

Ja. Wir fahren hin und bringen es Ihnen auf eigener Achse. Der Preis richtet sich nach der Entfernung: 149 € Grundpreis mit 50 km, danach 0,55 € je Kilometer der einfachen Strecke — Kraftstoff und unsere Anreise sind darin enthalten. Von München nach Hannover sind das rund 460 €. Ist das Fahrzeug abgemeldet, besorgen wir vorher das Kurzzeitkennzeichen; das kostet zusätzlich rund 84 €. Auf Wunsch schließen wir die Zulassung in Hannover direkt an.

Wie schnell bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Region Hannover bearbeitet Kurzzeitkennzeichen am selben Tag. Wenn Ihre Unterlagen morgens bis 7:30 Uhr bei uns sind, geben wir sie direkt ab und holen das Kennzeichen mittags wieder — freitags am frühen Nachmittag. Damit ist eine Überführung noch am selben Tag möglich. Eine Zusicherung ist das nicht: Die Bearbeitung liegt bei der Behörde, nicht bei uns.

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen und was darf ich damit?

Fünf Tage, und nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten im Inland. Voraussetzung ist eine gültige Hauptuntersuchung. Fehlt die, erlaubt die Behörde nur die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk und zurück — eine Überführung über Land ist damit nicht gedeckt. Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein; eine normale eVB reicht nicht. Die besorgen Sie bei Ihrer Versicherung, das dürfen wir für Sie nicht übernehmen.

Kann ich den Vorgang auch selbst bei der Zulassungsstelle erledigen?

Ja, jederzeit. Jeder Vorgang, den wir anbieten, steht Ihnen bei der Zulassungsbehörde der Region Hannover genauso offen. Dann zahlen Sie ausschließlich die amtlichen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Kennzeichen und Plakette — unsere Servicegebühr entfällt. Sie brauchen dafür einen Termin oder müssen mit Wartezeit vor Ort rechnen. Wir nehmen Ihnen diesen Weg ab, wir ersetzen ihn nicht.

Muss ich meine Papiere im Original abgeben?

Alle Fahrzeugpapiere benötigt die Zulassungsstelle im Original. Fotos oder Scans kann sie nicht annehmen — die Papiere holen wir bei Ihnen ab oder Sie bringen sie vorbei. Schicken Sie uns vorab gern Fotos per WhatsApp — daran sehen wir, ob etwas fehlt, bevor jemand losfährt.

Wann und wie zahle ich?

Nach Erledigung, bei der Übergabe. Keine Vorkasse, keine Anzahlung. Sie zahlen erst, wenn Kennzeichen und Papiere bei Ihnen sind.

Sind meine Fahrzeugpapiere bei Ihnen sicher?

Ja. Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Verlust oder Beschädigung Ihrer Unterlagen während der Bearbeitung eintritt. Wir schicken Fahrzeugpapiere nicht unabgesprochen per Post — Übergabe und Rückgabe laufen persönlich.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Dann sagen wir es Ihnen, bevor wir fahren. Deshalb prüfen wir vorab. Solange wir nicht bei der Behörde waren, entstehen Ihnen keine Kosten — auch nicht für einen bereits vereinbarten Termin.

Bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

Ja. Die Amtsgebühr dafür beträgt 12,80 €, wir schlagen nichts darauf. Ob Ihre Kombination noch frei ist, können Sie sofort selbst bei der Region Hannover prüfen und dort reservieren — die Reservierung gilt 28 Tage. Haben Sie eine Reservierungsnummer, nennen Sie sie uns einfach. Wenn Sie das nicht selbst machen möchten, reservieren wir im Rahmen Ihrer Vollmacht.

Übernehmen Sie das auch für Firmen und Händler?

Ja. Für Firmenfahrzeuge brauchen wir zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung und eine Vollmacht der vertretungsberechtigten Person. Bei mehreren Fahrzeugen sprechen Sie uns auf einen Sammelvorgang an.

In welchen Orten sind Sie tätig?

In der Landeshauptstadt Hannover und in allen 21 Kommunen der Region Hannover — von Barsinghausen bis Wunstorf. Zuständig ist in allen Fällen die Zulassungsbehörde der Region beziehungsweise der Stadt Hannover.

Kann ich den Auftrag widerrufen?

Ja, als Verbraucher haben Sie vierzehn Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Wenn Sie möchten, dass wir vor Ablauf dieser Frist anfangen, brauchen wir dafür Ihre ausdrückliche Zustimmung; in diesem Fall zahlen Sie für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung einen anteiligen Wertersatz. Die vollständige Belehrung finden Sie unter „Widerruf“.

Beraten Sie mich auch rechtlich?

Nein. Wir handeln als Bevollmächtigte gegenüber der Zulassungsbehörde und erledigen den Vorgang — eine Rechtsberatung ist das nicht und dürfen wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen. Bei Streitfällen, Bußgeldern oder Fragen zum Kaufvertrag wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Was ist, wenn die Behörde meinen Vorgang ablehnt?

Das kommt vor, meist wegen offener Kfz-Steuer, einer fehlenden Hauptuntersuchung oder unvollständiger Unterlagen. Wir melden uns dann sofort bei Ihnen und sagen, was fehlt. Angefallene Amtsgebühren geben wir in tatsächlicher Höhe weiter; unsere Servicegebühr berechnen wir in diesem Fall nur einmal, auch wenn wir ein zweites Mal hinfahren.

Noch etwas offen? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp.

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