Amtsgebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt. Sie fallen an, egal ob Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen oder wir das übernehmen. Wir reichen sie unverändert weiter und verdienen daran nichts.
Kennzeichenschilder kosten 25,00 € für zwei Stück. Auch die fallen in jedem Fall an.
Unsere Leistung ist der Rest: Antrag vorbereiten, Unterlagen prüfen, zur Behörde fahren, Vorgang abgeben, Rückmeldung geben und Ihnen Kennzeichen und Papiere zurückbringen.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Amtliche Gebühren sind durchlaufende Posten und nicht umsatzsteuerpflichtig. Ändert die Behörde ihre Gebühren, geben wir die tatsächliche Höhe weiter und sagen Ihnen vorher Bescheid.