Schnellzulassung Hannover

Auto überführen lassen — ab Hannover und bundesweit

Sie haben ein Auto in München, Berlin oder Dortmund gekauft und wissen nicht, wie es nach Hause kommt. Wir fahren hin und bringen es Ihnen — auf eigener Achse, mit gültigem Kennzeichen und Versicherungsschutz. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, besorgen wir vorab das Kurzzeitkennzeichen.

Was die Überführung kostet

Der Preis hängt an der Entfernung, deshalb rechnen wir offen: 149,00 € Grundpreis, darin 50 km enthalten, danach 0,55 € je Kilometer der einfachen Strecke. Kraftstoff und Anreise sind eingerechnet.

Hannover — Region Hannover
149,00 €
Hannover — Braunschweig
157,25 €
Hannover — Bremen
190,25 €
Hannover — Hamburg
206,75 €
Hannover — Dortmund
239,75 €
Hannover — Berlin
281,00 €
Hannover — Köln
281,00 €
Hannover — Frankfurt am Main
314,00 €
Hannover — Stuttgart
396,50 €
Hannover — München
462,50 €
Kurzzeitkennzeichen, falls abgemeldet
+ 84,20 €

Beispiele nach Luftlinie gerundet; abgerechnet wird die tatsächlich gefahrene Strecke. Ist das Fahrzeug abgemeldet, kommt das Kurzzeitkennzeichen hinzu.

Zuerst die eine Frage, die alles entscheidet

Fragen Sie den Verkäufer, ob das Fahrzeug noch angemeldet ist. Davon hängt ab, ob Sie überhaupt eine Überführung brauchen.

Ist es noch angemeldet, können Sie in aller Regel selbst damit heimfahren: Beim Verkauf geht der Versicherungsvertrag nach § 95 VVG auf Sie als Erwerber über. Sie brauchen Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II — und der Verkäufer darf das Fahrzeug nicht abmelden, bevor Sie losgefahren sind. Zu Hause melden Sie es dann um.

Ist es bereits abgemeldet, darf es keinen Meter auf öffentlicher Straße bewegt werden. Dann brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen — oder uns.

Wie das Kurzzeitkennzeichen dazu passt

Ein Kurzzeitkennzeichen wird fahrzeugbezogen zugeteilt: Die Behörde trägt die Fahrgestellnummer ein, und es gilt nur für dieses eine Fahrzeug. Wir brauchen dafür den Fahrzeugbrief und den gültigen HU-Bericht — das Fahrzeug muss Ihnen also bereits gehören.

Zuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers oder am Standort des Fahrzeugs. Wohnen Sie in Hannover, holen wir das Kennzeichen hier, bevor wir losfahren. Sie müssen dafür nirgends hin.

Die eVB-Nummer besorgen Sie selbst bei Ihrer Versicherung. Sie muss ausdrücklich für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein; eine normale eVB reicht nicht. Versicherungen dürfen wir nicht vermitteln, dafür braucht es eine Erlaubnis nach § 34d GewO.

Ablauf

  • Sie schreiben uns Abholort, Fahrzeug und ob es angemeldet ist.
  • Wir nennen Ihnen den Festpreis für die Strecke — verbindlich, bevor irgendetwas passiert.
  • Sie schicken uns Fahrzeugbrief und HU-Bericht als Foto und besorgen die eVB-Nummer.
  • Ist das Fahrzeug abgemeldet: Wir holen morgens das Kurzzeitkennzeichen bei der Region Hannover.
  • Wir reisen an, prüfen das Fahrzeug bei der Übernahme und fahren es zu Ihnen.
  • Auf Wunsch schließen wir die Zulassung in Hannover direkt an.

Was wir nicht machen

Wir kaufen das Fahrzeug nicht für Sie und begutachten es nicht als Sachverständige. Wir sind keine Prüforganisation. Bei der Übernahme sehen wir uns das Fahrzeug an und melden uns, wenn etwas offensichtlich nicht stimmt — eine Zustandsbewertung ist das nicht.

Ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen wir mit einem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk fahren und zurück. Eine Überführung über Land ist damit nicht gedeckt. Klären Sie den HU-Stand vor dem Kauf.

Woran es oft scheitert

Kurzzeitkennzeichen vor dem Kauf besorgen wollen
Geht nicht. Das Kennzeichen wird auf ein bestimmtes Fahrzeug zugeteilt und setzt Fahrzeugbrief und HU-Bericht voraus. Für die Fahrt zur Besichtigung gibt es keine Lösung — außer, das Fahrzeug ist noch angemeldet.
Am Wochenende ankommen
Zulassungsstellen haben samstags geschlossen. Wer ein abgemeldetes Fahrzeug am Samstag kauft, bekommt frühestens montags ein Kennzeichen dafür. Planen Sie den Kauftermin danach — oder lassen Sie uns fahren.
Normale eVB statt Kurzzeit-eVB
Die Versicherungsbestätigung muss ausdrücklich für Kurzzeitkennzeichen gelten. Mit einer regulären eVB weist die Zulassungsstelle den Antrag ab.
Abgelaufene Hauptuntersuchung
Ohne gültige HU erlaubt die Behörde nur die Fahrt zur nächsten Prüfstelle. Eine Überführung über mehrere hundert Kilometer ist dann nicht zulässig — unabhängig davon, ob das Auto fahrbereit ist.

Zuständige Zulassungsbehörde

Für alle Fahrzeuge in Stadt und Region ist die Region Hannover zuständig, nicht die Landeshauptstadt. Hauptstelle ist das 32.22 – Team KFZ Zulassungsangelegenheiten in der Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover; dazu kommen Außenstellen in den Kommunen der Region. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist kein Zutritt möglich.

Wir sind ein privater Dienstleister und handeln als Bevollmächtigte gegenüber der Behörde — wir sind nicht die Zulassungsstelle und gehören nicht zur Verwaltung.

Sollen wir das übernehmen?

Sie geben uns die Unterlagen und eine unterschriebene Vollmacht, den Rest erledigen wir. Anfrage in zwei Minuten, unverbindlich und kostenlos.