Kfz-Gutachter in Hannover
Unfallgutachten, Kostenvoranschlag und Wertgutachten für Stadt und Region Hannover. Nach einem Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, dürfen Sie selbst einen Gutachter beauftragen — und die Versicherung des Unfallgegners trägt die Kosten. Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren den Schaden und rechnen ihn nach Herstellerdaten.
Haftpflichtgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Für Sie kostenlos, die gegnerische Versicherung zahlt.
Kostenvoranschlag bei kleinen Schäden
Unterhalb von rund 750 Euro Schaden reicht meist ein Kostenvoranschlag. Ein volles Gutachten muss die Versicherung dann oft nicht bezahlen — wir sagen Ihnen vorher, was bei Ihnen passt.
Wertgutachten
Vor dem Kauf oder Verkauf: Zustand, Vorschäden und Marktwert, schriftlich festgehalten. Den Preis nennen wir Ihnen vor dem Auftrag.
Wer das Gutachten bezahlt
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, gehören die Kosten für einen Sachverständigen zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss. Sie suchen sich den Gutachter selbst aus.
Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet. Bei eigener Schuld zahlt die gegnerische Versicherung nichts — dann lohnt sich ein Gutachten nur, wenn Sie eine Vollkasko haben oder den Wert Ihres Fahrzeugs belegen wollen.
Warum nicht der Gutachter der Versicherung
Die gegnerische Versicherung bietet oft an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Den müssen Sie nicht nehmen. Er wird von der Versicherung bezahlt, die den Schaden am Ende ersetzen soll.
Ein eigenes Gutachten hält fest, was Ihnen zusteht — auch Positionen, die gern vergessen werden: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungskosten.
So läuft es ab
- Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp, am besten mit ein paar Fotos vom Schaden
- Wir besichtigen das Fahrzeug bei Ihnen, in der Werkstatt oder auf dem Parkplatz
- Wir fotografieren, messen und kalkulieren die Reparatur nach Herstellerdaten
- Sie bekommen das Gutachten schriftlich und können es direkt bei der Versicherung einreichen
Das hilft beim Termin
- •Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- •Name der gegnerischen Versicherung und Schadennummer, falls schon vorhanden
- •Unfallbericht oder polizeiliches Aktenzeichen, falls vorhanden
- •Rechnungen früherer Reparaturen, wenn es welche gibt
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten als Teil Ihres Schadens. Bei Teilschuld wird es anteilig erstattet. Bei eigener Schuld tragen Sie die Kosten selbst, es sei denn, Ihre Vollkasko übernimmt sie.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst. Den Gutachter, den die Versicherung schickt, müssen Sie nicht nehmen.
Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?
Ab etwa 750 Euro Schaden. Darunter gilt ein Unfall meist als Bagatellschaden: Ein Kostenvoranschlag reicht, und die Kosten für ein volles Gutachten muss die Versicherung dann oft nicht erstatten.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn die Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert, also der Preis eines vergleichbaren Fahrzeugs. Dann erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Eine Reparatur bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ist möglich, wenn sie fachgerecht erfolgt und Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Steht mir eine Wertminderung zu?
Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert als ein unfallfreier. Diese merkantile Wertminderung gehört zum Schaden, vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit wenig Laufleistung. Das Gutachten beziffert sie.
Bekomme ich Nutzungsausfall?
Ja, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen: für die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung, mit einem Tagessatz nach Fahrzeugklasse. Die angemessene Dauer steht im Gutachten.
Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?
Möglichst bevor etwas repariert wird. Ist der Schaden erst beseitigt, lässt er sich nicht mehr vollständig belegen. Machen Sie direkt nach dem Unfall Fotos und rufen Sie uns an, bevor das Fahrzeug in die Werkstatt geht.
Alles aus einer Hand
Weil wir auch Zulassungsdienst sind, übernehmen wir den Rest gleich mit: Bei einem Totalschaden die Abmeldung, beim Ersatzfahrzeug die Zulassung — ohne Termin bei der Behörde.
0511 80763172