Schnellzulassung Hannover

Auto aus dem EU-Ausland in Hannover zulassen

Ein Auto aus einem anderen EU-Land in Deutschland zuzulassen ist unkompliziert — solange ein Papier dabei ist. Fehlt es, wird aus einem Behördengang eine Einzelabnahme beim TÜV.

Kosten und Unterlagen

ab 126,30 €

Enthält Amtsgebühr, Material und unsere Servicegebühr von 75,00 €. Alle Posten einzeln

Das brauchen Sie

  • •Ausländische Fahrzeugpapiere im Original — sie werden von der Behörde einbehalten
  • •CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung) mit Schadstoffklasse und Emissionsschlüssel
  • •Gültige Hauptuntersuchung aus Deutschland — eine Prüfung aus dem Herkunftsland reicht nicht
  • •eVB-Nummer Ihrer Versicherung
  • •SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • •Bei jungen Fahrzeugen die Einfuhrsteuerbescheinigung, siehe Hinweis unten
  • •Bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate
  • •Kopie von Personalausweis oder Reisepass — ohne Wohnsitz in Deutschland das Original
  • •Unterschriebene Vollmacht (erhalten Sie von uns fertig zugeschickt)

Alle Fahrzeugpapiere benötigt die Zulassungsstelle im Original. Fotos oder Scans kann sie nicht annehmen — die Papiere holen wir bei Ihnen ab oder Sie bringen sie vorbei.

Das CoC entscheidet alles

Die Übereinstimmungsbescheinigung, kurz CoC für Certificate of Conformity, ist das Papier, mit dem der Hersteller bestätigt, dass das Fahrzeug der europäischen Typgenehmigung entspricht. Die Zulassungsstelle braucht daraus unter anderem Schadstoffklasse und Emissionsschlüssel.

Liegt das CoC vor, ist die Zulassung ein ganz normaler Vorgang — nicht komplizierter als eine Neuzulassung.

Fehlt es, verlangt die Behörde ein Gutachten nach § 13 EG-FGV oder ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Das ist eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation, mit eigenem Termin und dreistelligen Kosten. Bevor Sie den Weg gehen: Fragen Sie beim Hersteller nach einer Zweitschrift des CoC. Die kostet meist zwischen 50 und 150 Euro und ist damit immer noch der günstigere Weg.

Wann ein Gebrauchtwagen steuerlich ein Neufahrzeug ist

Nach § 1b UStG gilt ein Fahrzeug als Neufahrzeug, wenn die Erstzulassung weniger als sechs Monate zurückliegt oder die Laufleistung unter 6.000 Kilometern liegt. Eines der beiden Merkmale genügt.

Dann ist der Kauf ein innergemeinschaftlicher Erwerb: Die Umsatzsteuer fällt in Deutschland an, nicht im Verkaufsland. Sie melden das über die Fahrzeugeinzelbesteuerung bei Ihrem Finanzamt. Die Region Hannover verlangt in diesen Fällen eine Einfuhrsteuerbescheinigung als Nachweis.

Ein drei Jahre altes Auto mit 80.000 Kilometern ist davon nicht betroffen. Ein Jahreswagen mit 4.000 Kilometern schon — auch wenn er älter als sechs Monate ist.

Die Hauptuntersuchung muss aus Deutschland kommen

Das ist der Punkt, an dem die meisten Importe hängenbleiben, und er steht in keiner Unterlagenliste: Die Region Hannover verlangt eine aktuelle, in Deutschland durchgeführte Hauptuntersuchung. Eine gültige Prüfung aus dem Herkunftsland wird nicht anerkannt, auch wenn sie noch ein Jahr läuft.

Das heißt: Das Fahrzeug muss vor der Zulassung zum TÜV oder zur DEKRA. Da es zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassen ist, geht das mit einem Kurzzeitkennzeichen — wir holen es morgens, bringen das Fahrzeug zur Prüfstelle und reichen anschließend die Zulassung ein.

Rechnen Sie die Prüfgebühr und einen zusätzlichen Tag ein, wenn Sie den Ablauf planen.

Was die Behörde verlangt

  • •Ausländische Fahrzeugpapiere im Original — sie werden eingezogen und nicht zurückgegeben
  • •CoC-Papier mit Schadstoffklasse und Emissionsschlüssel
  • •Gültige Hauptuntersuchung aus Deutschland
  • •Personalausweis oder Reisepass; beim Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate
  • •eVB-Nummer der Versicherung
  • •SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • •Bei jungen Fahrzeugen eine Einfuhrsteuerbescheinigung
  • •Bei Beauftragung: unterschriebene Vollmacht, die wir Ihnen fertig zuschicken

Wie das Fahrzeug überhaupt hierher kommt

In vielen EU-Ländern gehört das Kennzeichen der Person und nicht dem Fahrzeug. In Belgien etwa gibt der Verkäufer seine Schilder an die Zulassungsbehörde zurück — das Auto steht danach ohne Kennzeichen da.

Für die Fahrt nach Hannover brauchen Sie dann ein Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen des Verkaufslandes, einen Anhänger oder eine Überführung. Klären Sie vor dem Kauf, ob das Fahrzeug angemeldet bleibt, bis Sie es abholen.

Woran es oft scheitert

Kein CoC dabei
Der häufigste und teuerste Fehler. Lassen Sie sich vor dem Kauf ein Foto des CoC schicken — nicht nur die Zusage, dass es existiert. Ohne CoC wird aus einem Vormittag ein Prüftermin.
Junges Fahrzeug ohne Steuerklärung
Unter sechs Monate oder unter 6.000 Kilometer heißt Umsatzsteuer in Deutschland. Wer das übersieht, steht ohne den Nachweis des Finanzamts an der Zulassungsstelle.
Hauptuntersuchung nicht geklärt
Ausländische Prüfungen werden in Deutschland in der Regel nicht anerkannt. Klären Sie vor dem Kauf, ob das Fahrzeug hier zur Hauptuntersuchung muss — und rechnen Sie die Kosten ein.
Papiere nur als Kopie
Die Zulassungsstelle nimmt die ausländischen Papiere im Original. Wer ohne Wohnsitz in Deutschland beantragt, muss zusätzlich den Ausweis im Original vorlegen.

Zuständige Zulassungsbehörde

Für alle Fahrzeuge in Stadt und Region ist die Region Hannover zuständig, nicht die Landeshauptstadt. Hauptstelle ist das 32.22 – Team KFZ Zulassungsangelegenheiten in der Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover; dazu kommen Außenstellen in den Kommunen der Region. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist kein Zutritt möglich.

Wir sind ein privater Dienstleister und handeln als Bevollmächtigte gegenüber der Behörde — wir sind nicht die Zulassungsstelle und gehören nicht zur Verwaltung.

Sollen wir das übernehmen?

Sie geben uns die Unterlagen und eine unterschriebene Vollmacht, den Rest erledigen wir. Anfrage in zwei Minuten, unverbindlich und kostenlos.

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